Gerade Neuanfänger müssen von Grund auf erstmal in ein viel solides Arbeitsmaterial investieren. Da kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen. Eine individuelle Beratung vorab ist deshalb sehr wichtig.
Wir finden So das richtige Material, perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Sprechen sie uns an!
Anträge können bereits ab Herbst für die kommende Saison eingereicht werden. Förderfähig sind beispielsweise:
Förderfähige Gerätschaften sind:
- Honigschleudern, Siebe
- Honigentdecklungsgeräte
- Honigpressen und -zentrifugen
- Abfüll-, Klär- und Lagerbehälter aus Edelstahl
- Honigauftaugeräte
- Honigpumpen und Rührwerke
- Honigabfüllmaschinen
- Honigrefraktometer
- Wachspressen, Dampfwachs- und Sonnenwachsschmelzer, Wachstöpfe
- Wachsverflüssiger
- Geräte zur Herstellung von Mittelwänden
- Hebevorrichtungen, die speziell für den Imkereibedarf entwickelt wurden
- Geräte zum Kippen von Beuten bzw. Beutenteilen
- Verdunster zur Applikation von Ameisensäure - Nassenheider, Liebig
- Oxalsäureverdampfer entsprechend Zulassung
Sollten Sie sich entschlossen haben zu investieren, stellen wir Ihnen gerne ein kostenloses Angebot aus. Sie benötigen es für die Antragstellung.
Die Anträge und alles dazu wichtige finden Sie im Internet unter:
www.stmelf.bayern.de
Hier finden Sie alle Antragsformulare und Merkblätter.
Sie müssen sich zuerst eine Betriebsnummer besorgen ( zuständiges Landwirtschaftsamt ) auf der Sie als Tierhalter Bienen ( TB ) erfasst werden, sowie eine PIN ( beim LKV Bayern ) für den iBALIS Zugang beantragen. Sämtliche Infos hierfür finden Sie auf der Hilfeseite.
Die Mindestinvestitionssumme liegt bei ( NEU ) 700€ netto
1. PIN beantragen
2. Betriebsnummer einholen - beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten
3. Antrag von förderfähigem Imkereibedarf zusamenstellen, Artikel einzeln auflisten
4. Förderantrag fristgerecht stellen ( Abgabefrist 15.April - nicht übersehen! )
5. Zusage abwarten - diese erhalten Sie in der Regel sehr zügig - Ab Antragseingang dürfen Sie einkaufen - aber ohne Gewähr auf Bewilligung
6. Jetz die förderfähigen Artikel einkaufen
7. Die Rechnung mit Zahlungsnachweis und dem ausgefüllten Zahlungsantragsformular wieder fristgerecht - Stichtag 1.Juli - einreichen
8. Ausschüttung der Fördergelder abwarten und bis zu 40% des investierten Betrages
erstattet bekommen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Herbst. Die Höhe des Erstattungsbetrages variiert jährlich nach Menge der Antragsteller und kann bis zu 40% der Nettoausgaben betragen.
Die Bewilligungsstelle ist:
Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a
84030 Landshut
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de