Gerade Neuanfänger müssen von Grund auf erstmal in ein viel solides Arbeitsmaterial investieren. Da kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen. Eine individuelle Beratung vorab ist deshalb sehr wichtig. Anfängerfehler können vermieden werden, vertrauen Sie uns.
Wir finden So das richtige Material, perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Sprechen sie uns an!
Anträge können bereits ab Ende Oktober für die kommende Saison eingereicht werden. Förderfähig sind beispielsweise:
Förderfähige Gerätschaften sind:
- Honigschleudern, Siebe
- Honigentdecklungsgeräte
- Honigpressen und -zentrifugen
- Abfüll-, Klär- und Lagerbehälter aus Edelstahl
- Honigauftaugeräte
- Honigpumpen und Rührwerke
- Honigabfüllmaschinen
- Honigrefraktometer
- Wachspressen, Dampfwachs- und Sonnenwachsschmelzer, Wachstöpfe
- Wachsverflüssiger
- Geräte zur Herstellung von Mittelwänden
- Hebevorrichtungen, die speziell für den Imkereibedarf entwickelt wurden
- Geräte zum Kippen von Beuten bzw. Beutenteilen
- Verdunster zur Applikation von Ameisensäure
Sollten Sie sich entschlossen haben zu investieren, werden wir Sie gerne dabei unterstützen.
Die Vorgehensweise hierfür ist relativ einfach, wenn gewußt wie:
Die Anträge und alles dazu wichtige finden Sie im Internet unter:
www.stmelf.bayern.de
Hier finden Sie auch die Antragsformulare, es kann mittlerweile alles per Mail erledigt werden.
Die Mindestinvestitionssumme für Anfänger mit Lehrgangsnachweis liegt bei 400€ netto
1. Bienenlehrgang absolvieren, Nachweis einholen
2. Betriebsnummer einholen - beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten
3. Antrag von förderfähigem Imkereibedarf zusamenstellen, Artikel einzeln auflisten
( kaufen Sie bei uns, übernehmen wir das Angebot )
4. Förderantrag fristgerecht stellen ( Abgabefrist 15.April - nicht übersehen! )
5. Zusage abwarten, - diese erhalten Sie in der Regel sehr zügig
6. Jetzt dürfen Sie die förderfähigen Artikel einkaufen
7. Die Rechnung mit Zahlungsnachweis und dem ausgefüllten Zahlungsantragsformular wieder fristgerecht - Stichtag 1.Juli - einreichen
8. Ausschüttung der Fördergelder abwarten und bis zu 30% des investierten Betrages
erstattet bekommen
Auch der " normale Imker " ohne Lehrgang kann fördern.
Hierfür benötigen Sie ebenfalls eine Betriebsnummer. Hier liegt die Mindest - Investitionssumme bei 800€ netto.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Herbst. Die Höhe des Erstattungsbetrages variiert jährlich nach Menge der Antragsteller.
Die Bewilligungsstelle ist:
Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a
84030 Landshut
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de